Fachrichtung
Entscheide Dich für eine Fachrichtung bzw. Ersatzfachrichtung. Einen Überblick über unsere Fachrichtungen kannst Du Dir über den Reiter “Ausbildung” in der Navigation verschaffen.
Aufnahmevoraussetzungen
Stelle sicher, dass Du die Aufnahmevoraussetzungen erfüllst:
Aufnahme in die Höhere Abteilung
Aufnahme in die Fachschule
Solltest Du die Voraussetzungen nicht erfüllen, musst du eine Aufnahmeprüfung ablegen.
Anmeldung
Anmeldefrist: 20.02.2024 bis 10.03.2024 jeweils Mo-Fr (8:00-11:30).
Das Sekretariat ist in den Semesterferien von 8:00 bis 11:30 geöffnet!
Eine vorläufige Anmeldung ist jederzeit möglich. Die Anmeldung wird jedoch erst durch Abgabe des Originals der Semesternachricht rechtsverbindlich. Die Reihenfolge der Anmeldung hat auf die Reihung der Aufnahmebewerber*in keinen Einfluss.
Bei der Anmeldung muss genau bekannt gegeben werden, für welche Fachrichtung bzw. Ersatzfachrichtungen sich der/die Bewerber*in anmeldet.
Mitzubringen sind:
– Anmeldeformular
– Schulnachricht im Original (Das Original wird abgestempelt und mit der Bezeichnung „Wunschschule“ versehen und zurückgegeben.)
– Kopie der Schulnachricht
Aufnahme
Aufgrund der Noten im Semesterzeugnis werden die Aufnahmebewerber*innen nach den Kriterien an der Wunschschule gereiht und es wird nach Maßgabe der verfügbaren Plätze entsprechend dieser Reihung bis spätestens 24. März 2023ein Schulplatz vorläufig zugewiesen.
Die Aufnahme ist definitiv, sofern auch mit den Noten des Abschlusszeugnisses die Aufnahmevoraussetzungen erfüllt werden.
Wenn noch Plätze vorhanden sind, können Aufnahmebewerber*innen, die die Aufnahmevoraussetzungen mit der Semesternachricht noch nicht erfüllen, vorläufig aufgenommen werden, wobei diese Aufnahme definitiv wird, wenn mit dem Jahreszeugnis die Aufnahmebedingungen erfüllt werden. Die Bekanntgabe der aufgenommenen bzw. vorläufig aufgenommenen Bewerber*innen erfolgt schriftlich durch die Wunschschule.
Schulerfolgsbestätigung
Bis zum 30. Juni 2023 muss die Schulerfolgsbestätigung per Fax oder E-Mail übermittelt werden!
Aufnahmsprüfung
Werden die Voraussetzungen von Bewerbern_innen aus Hauptschulen für eine Aufnahme bezüglich der Beurteilungen in den Gegenständen Deutsch, Mathematik und Englisch nicht erfüllt, so ist im jeweiligen Gegenstand bzw. Gegenständen an der Wunschschule eine Aufnahmsprüfung abzulegen.
Anmeldung:
Die Anmeldung zur Aufnahmsprüfung erfolgt per Mail, unter Angabe des Namens sowie des jeweiligen Gegenstandes (Deutsch, Englisch, Mathematik), in dem die Aufnahmeprüfung abgelegt werden muss, an bis spätestens Montag, 03.07.2023 bis 12.00 Uhr.
Prüfungsumfang: Die Aufnahmsprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung (Dauer: 1 Stunde) und einer mündlichen Prüfung, wobei die mündliche Prüfung unter bestimmten Voraussetzungen entfallen kann.
Termine:
Schriftliche Prüfungen: Dienstag, 04. Juli 2023
Deutsch: 8.00 Uhr
Englisch: 9.30 Uhr
Mathematik: 11.00 Uhr
Mündliche Prüfungen: Mittwoch, 05. Juli 2023, ab 8 Uhr
Die genauen Einteilungen zu den Prüfungen (Räume und Zeitpunkt der mündlichen Prüfung) werden am jeweiligen Prüfungstag in der Schule durch Aushang bekannt gegeben.
Bewerber_innen aus ALLGEMEINBILDENDEN HÖHEREN SCHULEN haben keine Aufnahmsprüfung abzulegen.
Der Herbsttermin der Aufnahmsprüfung am 12. und 13. September 2023 ist nur für jene Bewerber_innen möglich, die aus zwingenden Gründen den Sommertermin versäumt haben bzw. für jene Bewerber_innen, die im Herbst eine Nachtrags- oder Wiederholungsprüfung abzulegen haben.
Aufnahme des zugesicherten Schulplatzes
Den zugesicherten Schulplatz sichern Sie sich endgültig mit der Abgabe des Originals des Jahreszeugnisses der 8. Schulstufe bis längstens Dienstag, 11. Juli 2023, 12 Uhr.
Das Originalzeugnis verbleibt bis Schulbeginn an der Schule.
Falls Sie das Schulplatzangebot nicht annehmen wollen, bitten wir um umgehende schriftliche Verständigung. Ihre Abmeldung kann vielleicht einem abgewiesenen Kandidaten einen Platz ermöglichen.